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In
Deutschland werden die Mitglieder des Deutschen
Bundestages (MdB) auch als Abgeordnete oder
besser Bundestagsabgeordnete bezeichnet. Sie
werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher
und geheimer Wahl gewählt, und sind als Vertreter des
ganzen Volkes weder an Aufträge noch an Weisungen
gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Die
gewählten Abgeordneten des Landtages eines
Bundeslandes in Deutschland werden als Mitglied des
Landtages bzw. in Berlin auch als Abgeordnete
bezeichnet, weil das Berliner Landesparlament das
Abgeordnetenhaus ist. Die Kurzbezeichungen für die
entsprechenden Abgeordneten der Landesparlamente sind
MdL (Mitglied des Landtags), MdA
(Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin), MdBB
(Mitglied der Bremischen Bürgerschaft) und MdHB
(Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft).
Die
gewählten Abgeordneten des Europäischen Parlaments
werden in Deutschland als Mitglied des Europäischen
Parlaments (MdEP) bezeichnet.
Ein
Abgeordneter muss volljährig und seit mindestens einem
Jahr die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Die
Bundestagsabgeordneten werden alle vier Jahre bei der
Bundestagswahl gewählt.
(Quelle:
Wikipedia) |