"Nach dem Ende der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
Wie können wir von Europa profitieren?"

Auf Einladung des AfA-Kreisverbandes Bernkastel-Wittlich kam Ralf Walter, Europaabgeordneter aus Cochem, nach Bernkastel-Kues, um dort über aktuelle Entwicklungen, gerade nach der erst jüngst beendeten deutschen EU-Ratspräsidentschaft zu informieren.

In seiner Begrüßung erinnerte der AfA-Kreisvorsitzende Marcus Heintel daran, dass Ralf Walter von 1991 bis 1994 noch Mitglied des Deutschen Bundestages für den Wahlkreis war. Seit der Europawahl 1994 gehört Walter dem EU-Parlament an, war haushaltspolitischer Sprecher der SPE-Fraktion und ist nunmehr Vizepräsident des Haushaltsausschusses und Mitglied im Entwicklungshilfeausschuss.

Von links nach rechts: Marcus Heintel, AFA-Kreisvorsitzender Bernkastel-Wittlich, Maria Bölinger, Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Bernkastel-Kues, Ralf Walter, MdeP, und Dieter Burgard, MdL und Vorsitzender des SPD-Kreisverbandes Bernkastel-Wittlich.

Ralf Walter ging zunächst auf die schwierige Ausgangssituation seit der letzten Europawahl 2004 ein. Seinerzeit hatten insbesondere sozialdemokratische Stammwähler der Bundespolitik einen Denkzettel verpassen wollen, damit aber der europäischen Sozialdemokratie geschadet. Walter: "Wir verloren in Deutschland von 35 Mandaten allein 7 Sitze an die FDP, die wahrlich nicht Vorreiterin einer arbeitnehmerfreundlichen Politik ist." Er ist als einziger SPD-Abgeordneter aus Rheinland-Pfalz verblieben und hat ein entsprechend "großes Feld zu beackern".

Zunächst ging er auf die Verpackungsverordnung der EU ein. Diese verlangt, dass Hersteller ihre Verpackungen zurücknehmen müssen. Eine Ausnahme bilden traditionelle Steinguttöpfe z.B. aus dem Westerwald, die nicht zurückgenommen oder gesammelt werden müssen. Die aktuelle Diskussion um die Weinverordnung erlebt er derzeit als einziger rheinland-pfälzischer SPD-Vertreter im EU-Parlament mit besonderer Beachtung und setzt sich für die regionalen Belange in den Gremien der EU ein. Ähnlich war dies schon bei REACH, als es um Unternehmen der chemischen Branche ging.

Gute Fortschritte sieht Walter bei der Umsetzung von EU-Richtlinien in deutsches Recht. Gerade bei der Gleichstellungsrichtlinie, die ein Diskriminierungsverbot vorsieht, hat Deutschland diese Vorgaben sehr gut umgesetzt. Diese und alle maßgeblichen Richtlinien waren im Übrigen von allen Beitrittskandidaten umzusetzen, bevor die Aufnahme in die Europäische Union erfolgen konnte. Darüber hinaus gibt es europaweite Mindestregelungen zu Urlaub und Pausenzeiten aus gesundheitlichen Gesichtspunkten heraus: Jedem Arbeitnehmer müssen mindestens 4 Wochen Urlaub zustehen, man darf maximal 6 Stunden am Stück ohne Pause arbeiten, zwischen zwei Arbeitszyklen muss es mindestens 11 Stunden Pause geben.

Auf Nachfrage ging er auf die Frage ein, ob es denn notwendig sei, dass die EU eine Richtlinie für Gerüstarbeiten herausgegeben habe. Diese Notwendigkeit unterstrich Walter, da es europaweit jährlich 500.000 Unfälle bei Gerüstarbeiten gebe, 10 % davon sind Schwerverletzte. Hier gehe es schließlich um den Schutz von Arbeitnehmerrechten, nicht um unsinnige Überregulierung.

Gerade Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Vorteile durch die EU. Walter erläuterte die Bildschirmrichtlinie, die vorgibt, dass es für Menschen, die tagtäglich am Bildschirm arbeiten, verpflichtende Arbeitszeitpausen gebe. Außerdem müssten diese Personen eine gemischte Arbeit angeboten bekommen. Eine ähnliche Richtlinie, die Bauarbeiter vor Dauerarbeiten unter praller Sonne und so vor dem Hautkrebsrisiko schützen sollte, ist letztendlich u.a. an billigen BILD-Zeitungssprüchen gescheitert. Der Mutterschutz, in Deutschland lange bekannt, wurde durch die EU erst flächendeckend geregelt, in Großbritannien gab es diesen bis 1992 überhaupt noch nicht. Im Mitbestimmungsrecht wurden große Pflöcke eingeschlagen, zum Beispiel muss es bei einem Unternehmen einen europäischen Betriebsrat geben, wenn es Standorte in mindestens zwei verschiedenen EU-Ländern betreibt. Zudem haben Arbeitnehmer nun auch europaweit Organisations-, Koalitions- und Streikrecht. Derzeit arbeitet man an der Novellierung des europäischen Mitbestimmungsrechts, allerdings sind die Einflussmöglichkeiten durch die Verkleinerung der deutschen SPD-Gruppe der SPE-Fraktion von 35 auf nur noch 23 Mandate gesunken.

Das Thema "Dienstleistungsrichtlinie", welches im vergangenen Jahr hohe Wellen schlug, sei im Sinne der Arbeitnehmerschaft geregelt worden, so Walter weiter. Im Mitbestimmungs- und Aktiengesellschaftsrecht gelte immer das Bestimmungslandprinzip, also das Recht des Landes, in dem die Dienstleistung durchgeführt wird. Hier habe sich das Parlament gegen die Kommission durchgesetzt, die das Ursprungslandprinzip präferierte.

Konfrontiert mit der Argumentation, Deutschland sei der größte Beitragszahler der EU, führte Ralf Walter an, dass in Deutschland ja schließlich auch 23 % des Wirtschaftens der EU stattfinde. Deutschland konnte seinen Außenhandelsüberschuss mit den EU-Staaten von 1995 bis 2005 fast verfünffachen auf 96,1 Milliarden Euro. Im gleichen Zeitraum sind die Beiträge zum EU-Haushalt von 11,1 Milliarden Euro auf nur noch 6,1 Milliarden Euro gesunken. Im Übrigen sei die Pro-Kopf-Belastung nicht in Deutschland, sondern in den Niederlanden am höchsten.

Zudem machte Walter nochmals die grundlegenden Vorteile der EU für Deutschland deutlich: Es entstehen keine Kosten durch Grenzschutz mehr. Zudem kann Deutschland als Exportweltmeister von der EU profitieren. Weiterhin werden die Rechtsstandards von den neuen EU-Mitgliedern übernommen, das heißt dass es keine Abschwächung der Normmaße gibt. Auf der anderen Seite profitieren aber auch die Beitrittsländer, in denen es anfangs große Vorbehalte gegeben habe, ob man nun nicht von den großen Industrieländern "gefressen" werde. Im Gegenteil: In Polen und Tschechien steigen die Löhne bereits.

Im Hinblick auf die gerade zu Ende gegangene deutsche EU-Ratspräsidentschaft attestierte Ralf Walter der Bundesregierung insgesamt eine sehr gute Arbeit. Besonders positiv wurde im EU-Parlament die Mitarbeit des Kabinetts in den Ausschüssen gelobt. Eine solch starke Präsenz eines amtierenden EU-Mitgliedsstaates in den Gremien des Europaparlaments habe er noch nie erlebt. Auch das Ergebnis der Ratspräsidentschaft sei nach den Abstimmungsniederlagen um die EU-Verfassung in Frankreich und den Niederlanden als gut zu bewerten. Jetzt gehe man die Planungen um den Ablauf zur neuen Verfassung.

Zu dem Streit um das Abstimmungsverfahren erläuterte Ralf Walter, dass im EU-Parlament es ähnlich sei wie im Deutschen Bundestag, es gilt das Mehrheitsprinzip. Strittig war aktuell das Verfahren im Europarat. Derzeit wird eine qualifizierte Mehrheit von ca. 72 % der Stimmen benötigt, die Mitgliedsstaaten haben eine festgelegte Anzahl von Stimmen. Der neue Vorschlag besagt eine neue Stimmenverteilung nach Bevölkerungsgröße und die Erfordernis der doppelten Mehrheit: 55 % der Mitglieder des Europarates und 65 % der Bevölkerung sind für eine Mehrheit nötig. Hierdurch können sich große Staaten nicht zusammen tun, um kleine Staaten zu überstimmen und umgekehrt.

Mit zum verpflichtenden, zwingenden Recht gehört die Grundrechtecharta, die allerdings in Großbritannien nicht gilt, weil es dort keine Verfassung, sondern nur Richterrecht gibt. Der neue Premierminister Gordon Brown habe jedoch Reformen in dieser Richtung angekündigt, sodass die Hoffnung besteht, dass es neben verbrieften Grundrechten künftig auch eine Verfassung in Großbritannien geben könnte.

Ein Schwerpunkt für die Zukunft ist die Entwicklungspolitik. Den ärmsten Ländern sowie Indien und den AKP (Afrika, Karibik und Pazifik)-Staaten wird das Privileg eingeräumt, alles in die EU importieren zu dürfen, außer Waffen. In der Entwicklungspolitik sei es besonders wichtig, den Entwicklungsländern vor Ort zu helfen, allerdings rechtzeitig den Absprung zu schaffen, damit dort keine Abhängigkeit von Hilfen entsteht. Insgesamt handele es sich um ein aktuelles, aber langwieriges Thema. Wichtig sei in jedem Fall, dass die Industrieländer 0,7 % ihres Bruttoinlandsprodukts für die Entwicklungshilfe bereitstellen. Leider hielten sich die USA zu sehr aus diesem Feld heraus, wohingegen die EU ca. 58 % der Weltentwicklungshilfe finanziert. Die von der EU-Kommission beabsichtigten "Anti-Migrationsprogramme" lehnt Ralf Walter ab, mit denen die Außengrenzen der EU besonders gegen Einwanderer aus Entwicklungsländern "geschützt" werden sollen. Wichtiger sei eine effektiver und nachhaltige Entwicklungspolitik, wie das Jahrtausend-Entwicklungsziel: 20 % der Mittel einsetzen für Grundbildung und Grundgesundheitsvorsorge.

Zum Abschluss bedankten sich SPD-Kreisvorsitzender Dieter Burgard, seine Stellvertreterin und SPD-Ortsvereinsvorsitzende Bernkastel-Kues, Maria Bölinger, beim Europaabgeordneten Ralf Walter für sein Kommen und die interessanten Informationen über die Europapolitik. "Europa ist viel mehr, als manche meinen oder glauben zu wissen", sagte AfA-Kreisvorsitzender Marcus Heintel abschließend.