"Nach dem Ende der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
Wie können wir von Europa profitieren?"
Auf Einladung des AfA-Kreisverbandes
Bernkastel-Wittlich kam Ralf Walter,
Europaabgeordneter aus Cochem, nach Bernkastel-Kues,
um dort über aktuelle Entwicklungen, gerade nach der
erst jüngst beendeten deutschen
EU-Ratspräsidentschaft zu informieren.
In seiner Begrüßung erinnerte der
AfA-Kreisvorsitzende Marcus Heintel daran, dass Ralf
Walter von 1991 bis 1994 noch Mitglied des Deutschen
Bundestages für den Wahlkreis war. Seit der
Europawahl 1994 gehört Walter dem EU-Parlament an,
war haushaltspolitischer Sprecher der SPE-Fraktion
und ist nunmehr Vizepräsident des
Haushaltsausschusses und Mitglied im
Entwicklungshilfeausschuss.

Von links nach rechts: Marcus Heintel,
AFA-Kreisvorsitzender Bernkastel-Wittlich, Maria
Bölinger, Vorsitzende des SPD-Ortsvereins
Bernkastel-Kues, Ralf Walter, MdeP, und Dieter
Burgard, MdL und Vorsitzender des SPD-Kreisverbandes
Bernkastel-Wittlich.
Ralf Walter ging zunächst auf die schwierige
Ausgangssituation seit der letzten Europawahl 2004
ein. Seinerzeit hatten insbesondere
sozialdemokratische Stammwähler der Bundespolitik
einen Denkzettel verpassen wollen, damit aber der
europäischen Sozialdemokratie geschadet. Walter:
"Wir verloren in Deutschland von 35 Mandaten allein
7 Sitze an die FDP, die wahrlich nicht Vorreiterin
einer arbeitnehmerfreundlichen Politik ist." Er ist
als einziger SPD-Abgeordneter aus Rheinland-Pfalz
verblieben und hat ein entsprechend "großes Feld zu
beackern".
Zunächst ging er auf die Verpackungsverordnung der
EU ein. Diese verlangt, dass Hersteller ihre
Verpackungen zurücknehmen müssen. Eine Ausnahme
bilden traditionelle Steinguttöpfe z.B. aus dem
Westerwald, die nicht zurückgenommen oder gesammelt
werden müssen. Die aktuelle Diskussion um die
Weinverordnung erlebt er derzeit als einziger
rheinland-pfälzischer SPD-Vertreter im EU-Parlament
mit besonderer Beachtung und setzt sich für die
regionalen Belange in den Gremien der EU ein.
Ähnlich war dies schon bei REACH, als es um
Unternehmen der chemischen Branche ging.
Gute Fortschritte sieht Walter bei der Umsetzung von
EU-Richtlinien in deutsches Recht. Gerade bei der
Gleichstellungsrichtlinie, die ein
Diskriminierungsverbot vorsieht, hat Deutschland
diese Vorgaben sehr gut umgesetzt. Diese und alle
maßgeblichen Richtlinien waren im Übrigen von allen
Beitrittskandidaten umzusetzen, bevor die Aufnahme
in die Europäische Union erfolgen konnte. Darüber
hinaus gibt es europaweite Mindestregelungen zu
Urlaub und Pausenzeiten aus gesundheitlichen
Gesichtspunkten heraus: Jedem Arbeitnehmer müssen
mindestens 4 Wochen Urlaub zustehen, man darf
maximal 6 Stunden am Stück ohne Pause arbeiten,
zwischen zwei Arbeitszyklen muss es mindestens 11
Stunden Pause geben.
Auf Nachfrage ging er auf die Frage ein, ob es denn
notwendig sei, dass die EU eine Richtlinie für
Gerüstarbeiten herausgegeben habe. Diese
Notwendigkeit unterstrich Walter, da es europaweit
jährlich 500.000 Unfälle bei Gerüstarbeiten gebe, 10
% davon sind Schwerverletzte. Hier gehe es
schließlich um den Schutz von Arbeitnehmerrechten,
nicht um unsinnige Überregulierung.
Gerade Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben
Vorteile durch die EU. Walter erläuterte die
Bildschirmrichtlinie, die vorgibt, dass es für
Menschen, die tagtäglich am Bildschirm arbeiten,
verpflichtende Arbeitszeitpausen gebe. Außerdem
müssten diese Personen eine gemischte Arbeit
angeboten bekommen. Eine ähnliche Richtlinie, die
Bauarbeiter vor Dauerarbeiten unter praller Sonne
und so vor dem Hautkrebsrisiko schützen sollte, ist
letztendlich u.a. an billigen BILD-Zeitungssprüchen
gescheitert. Der Mutterschutz, in Deutschland lange
bekannt, wurde durch die EU erst flächendeckend
geregelt, in Großbritannien gab es diesen bis 1992
überhaupt noch nicht. Im Mitbestimmungsrecht wurden
große Pflöcke eingeschlagen, zum Beispiel muss es
bei einem Unternehmen einen europäischen Betriebsrat
geben, wenn es Standorte in mindestens zwei
verschiedenen EU-Ländern betreibt. Zudem haben
Arbeitnehmer nun auch europaweit Organisations-,
Koalitions- und Streikrecht. Derzeit arbeitet man an
der Novellierung des europäischen
Mitbestimmungsrechts, allerdings sind die
Einflussmöglichkeiten durch die Verkleinerung der
deutschen SPD-Gruppe der SPE-Fraktion von 35 auf nur
noch 23 Mandate gesunken.
Das Thema "Dienstleistungsrichtlinie", welches im
vergangenen Jahr hohe Wellen schlug, sei im Sinne
der Arbeitnehmerschaft geregelt worden, so Walter
weiter. Im Mitbestimmungs- und
Aktiengesellschaftsrecht gelte immer das
Bestimmungslandprinzip, also das Recht des Landes,
in dem die Dienstleistung durchgeführt wird. Hier
habe sich das Parlament gegen die Kommission
durchgesetzt, die das Ursprungslandprinzip
präferierte.
Konfrontiert mit der Argumentation, Deutschland sei
der größte Beitragszahler der EU, führte Ralf Walter
an, dass in Deutschland ja schließlich auch 23 % des
Wirtschaftens der EU stattfinde. Deutschland konnte
seinen Außenhandelsüberschuss mit den EU-Staaten von
1995 bis 2005 fast verfünffachen auf 96,1 Milliarden
Euro. Im gleichen Zeitraum sind die Beiträge zum
EU-Haushalt von 11,1 Milliarden Euro auf nur noch
6,1 Milliarden Euro gesunken. Im Übrigen sei die
Pro-Kopf-Belastung nicht in Deutschland, sondern in
den Niederlanden am höchsten.
Zudem machte Walter nochmals die grundlegenden
Vorteile der EU für Deutschland deutlich: Es
entstehen keine Kosten durch Grenzschutz mehr. Zudem
kann Deutschland als Exportweltmeister von der EU
profitieren. Weiterhin werden die Rechtsstandards
von den neuen EU-Mitgliedern übernommen, das heißt
dass es keine Abschwächung der Normmaße gibt. Auf
der anderen Seite profitieren aber auch die
Beitrittsländer, in denen es anfangs große
Vorbehalte gegeben habe, ob man nun nicht von den
großen Industrieländern "gefressen" werde. Im
Gegenteil: In Polen und Tschechien steigen die Löhne
bereits.
Im Hinblick auf die gerade zu Ende gegangene
deutsche EU-Ratspräsidentschaft attestierte Ralf
Walter der Bundesregierung insgesamt eine sehr gute
Arbeit. Besonders positiv wurde im EU-Parlament die
Mitarbeit des Kabinetts in den Ausschüssen gelobt.
Eine solch starke Präsenz eines amtierenden
EU-Mitgliedsstaates in den Gremien des
Europaparlaments habe er noch nie erlebt. Auch das
Ergebnis der Ratspräsidentschaft sei nach den
Abstimmungsniederlagen um die EU-Verfassung in
Frankreich und den Niederlanden als gut zu bewerten.
Jetzt gehe man die Planungen um den Ablauf zur neuen
Verfassung.
Zu dem Streit um das Abstimmungsverfahren erläuterte
Ralf Walter, dass im EU-Parlament es ähnlich sei wie
im Deutschen Bundestag, es gilt das
Mehrheitsprinzip. Strittig war aktuell das Verfahren
im Europarat. Derzeit wird eine qualifizierte
Mehrheit von ca. 72 % der Stimmen benötigt, die
Mitgliedsstaaten haben eine festgelegte Anzahl von
Stimmen. Der neue Vorschlag besagt eine neue
Stimmenverteilung nach Bevölkerungsgröße und die
Erfordernis der doppelten Mehrheit: 55 % der
Mitglieder des Europarates und 65 % der Bevölkerung
sind für eine Mehrheit nötig. Hierdurch können sich
große Staaten nicht zusammen tun, um kleine Staaten
zu überstimmen und umgekehrt.
Mit zum verpflichtenden, zwingenden Recht gehört die
Grundrechtecharta, die allerdings in Großbritannien
nicht gilt, weil es dort keine Verfassung, sondern
nur Richterrecht gibt. Der neue Premierminister
Gordon Brown habe jedoch Reformen in dieser Richtung
angekündigt, sodass die Hoffnung besteht, dass es
neben verbrieften Grundrechten künftig auch eine
Verfassung in Großbritannien geben könnte.
Ein Schwerpunkt für die Zukunft ist die
Entwicklungspolitik. Den ärmsten Ländern sowie
Indien und den AKP (Afrika, Karibik und
Pazifik)-Staaten wird das Privileg eingeräumt, alles
in die EU importieren zu dürfen, außer Waffen. In
der Entwicklungspolitik sei es besonders wichtig,
den Entwicklungsländern vor Ort zu helfen,
allerdings rechtzeitig den Absprung zu schaffen,
damit dort keine Abhängigkeit von Hilfen entsteht.
Insgesamt handele es sich um ein aktuelles, aber
langwieriges Thema. Wichtig sei in jedem Fall, dass
die Industrieländer 0,7 % ihres
Bruttoinlandsprodukts für die Entwicklungshilfe
bereitstellen. Leider hielten sich die USA zu sehr
aus diesem Feld heraus, wohingegen die EU ca. 58 %
der Weltentwicklungshilfe finanziert. Die von der
EU-Kommission beabsichtigten "Anti-Migrationsprogramme"
lehnt Ralf Walter ab, mit denen die Außengrenzen der
EU besonders gegen Einwanderer aus
Entwicklungsländern "geschützt" werden sollen.
Wichtiger sei eine effektiver und nachhaltige
Entwicklungspolitik, wie das
Jahrtausend-Entwicklungsziel: 20 % der Mittel
einsetzen für Grundbildung und
Grundgesundheitsvorsorge.
Zum Abschluss bedankten sich SPD-Kreisvorsitzender
Dieter Burgard, seine Stellvertreterin und
SPD-Ortsvereinsvorsitzende Bernkastel-Kues, Maria
Bölinger, beim Europaabgeordneten Ralf Walter für
sein Kommen und die interessanten Informationen über
die Europapolitik. "Europa ist viel mehr, als manche
meinen oder glauben zu wissen", sagte
AfA-Kreisvorsitzender Marcus Heintel abschließend.