Bürgerbeteiligung an Kommunal-
und Verwaltungsreform
KREIS. Bis zum Abschluss der
15.
Legislaturperiode des Landtages
2011
werden die gesetzlichen
Grundlagen für diese
Verwaltungs- und Strukturreform
geschaffen, die schrittweise bis
zur Kommunalwahl
2014
umgesetzt werden.
In seiner Sitzung am
15. September
2009 hat der
Ministerrat den Entwurf eines
Ersten Landesgesetzes zur
Kommunal- und Verwaltungsreform
grundsätzlich beraten. Derzeit
läuft die Beteiligung der
kommunalen Spitzenverbände und
die Anhörung zahlreicher anderer
Stellen außerhalb der
Landesregierung zum
Gesetzentwurf. Unter
Berücksichtigung der daraufhin
abgegebenen Stellungnahmen wird
sich der Ministerrat erneut mit
dem Gesetzentwurf befassen.
Anschließend wird der
Gesetzentwurf ins
parlamentarische Verfahren
eingespeist.
Die Verfassung für
Rheinland-Pfalz räumt dem
Parlament das Recht ein, die
politisch grundlegenden und
allgemeinen Entscheidungen zu
treffen. Dies bedeutet, dass das
Parlament am Ende des
Reformprozesses über die Inhalte
der Kommunal- und
Verwaltungsreform entscheiden
wird. Es gehört Mut und
Weitsicht zu einer solchen
Reform, vor dem Hintergrund von
Rückgang der Bevölkerung, dem
Rückgang der Steuereinnahmen und
bei neuen Aufgabenstellungen.
In der Tat hat sich die
Landesregierung es nicht leicht
gemacht, dieses anzupacken, doch
Politiker sind nicht gewählt um
alles beizubehalten auch wenn
sich die Gesellschaft gravierend
ändert, Stillstand ist auch hier
Rückschritt.