Bürgerbeteiligung an Kommunal- und Verwaltungsreform

KREIS. Bis zum Abschluss der 15. Legislaturperiode des Landtages 2011 werden die gesetzlichen Grundlagen für diese Verwaltungs- und Strukturreform geschaffen, die schrittweise bis zur Kommunalwahl 2014 umgesetzt werden.

In seiner Sitzung am 15. September 2009 hat der Ministerrat den Entwurf eines Ersten Landesgesetzes zur Kommunal- und Verwaltungsreform grundsätzlich beraten. Derzeit läuft die Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände und die Anhörung zahlreicher anderer Stellen außerhalb der Landesregierung zum Gesetzentwurf. Unter Berücksichtigung der daraufhin abgegebenen Stellungnahmen wird sich der Ministerrat erneut mit dem Gesetzentwurf befassen. Anschließend wird der Gesetzentwurf ins parlamentarische Verfahren eingespeist.

Die Verfassung für Rheinland-Pfalz räumt dem Parlament das Recht ein, die politisch grundlegenden und allgemeinen Entscheidungen zu treffen. Dies bedeutet, dass das Parlament am Ende des Reformprozesses über die Inhalte der Kommunal- und Verwaltungsreform entscheiden wird. Es gehört Mut und Weitsicht zu einer solchen Reform, vor dem Hintergrund von Rückgang der Bevölkerung, dem Rückgang der Steuereinnahmen und bei neuen Aufgabenstellungen.

In der Tat hat sich die Landesregierung es nicht leicht gemacht, dieses anzupacken, doch Politiker sind nicht gewählt um alles beizubehalten auch wenn sich die Gesellschaft gravierend ändert, Stillstand ist auch hier Rückschritt.